Hinweise für Beherbergungsbetriebe
INTERN Verfahrensunterlagen sind interne Vorgänge. Kenntnis nur, wenn nötig; Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Grundsätze
- Zeitfenster, tägliche Kontingente und Tarifrahmen werden ausschließlich über den geschützten Dokumentenabruf bereitgestellt
- Vor dem erstmaligen Abruf ist die Erklärung nach Anlage V elektronisch zu bestätigen
- Rückmeldung je Los über das Angebotsformular — auch im Fall einer Ablehnung (§ 97 Abs. 1 GWB)
- Nur eine dokumentierte Rückmeldung hält das Haus im Verzeichnis der Beherbergungsbetriebe
Elektronische Bereitstellung
- Die Verfahrensunterlagen werden verschlüsselt übertragen (DRM-geschütztes Dokumentenpaket)
- Der Belegungsplan liegt im geschützten Tabellenformat vor; Öffnung über den Datei-Explorer (siehe Merkblatt im Paket)
- Nachteile der elektronischen Übermittlung gehen zu Lasten des Bieters